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- Krisenanzeichen
- Krisenpflichten
- Steuerungsmöglichkeiten vor / in der Insolvenz
- Sanierungs- / Exitszenarien
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2
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- Früherkennungsmerkmale für eine eintretende Krise:
- Abnahme der Liquidität
- Häufung der Mahnungen
- Zunahme der Außenstände
- Verlängerung der Zahlungsläufe
- Lieferung von Waren nur gegen Barzahlung
- Unzufriedene Kunden
- Rückgang der Beauftragungen
- Rückführung von Kreditlinien
- Kündigung von Krediten
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3
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- Insolvenzantragspflicht liegt beim Geschäftsführer
- Ständige Überwachung einer möglichen Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit
- Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung ist unverzüglich,
längstenfalls jedoch innerhalb von 3 Wochen, Insolvenzantrag zu stellen
- Ein Ausschöpfen der Maximalfrist von 3 Wochen ist nur bei ernsthaften
und nachweislichen Sanierungsbemühungen möglich
- Bei verspäteter Antragsstellung macht sich der Geschäftsführer strafbar
und persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar
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4
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- Überschuldung
- Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen der GmbH die
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt
- Festestellung anhand einer Überschuldungsbilanz
- Zahlungsunfähigkeit
- Zahlungsunfähigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn fällige,
einredefreie und ernstlich eingeforderte Verbindlichkeiten im
Wesentlichen dauerhaft nicht beglichen werden können
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5
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- Status-quo-Begutachtung
- Feststellung des Ist-Zustandes
- Restrukturierungsmöglichkeiten
- Inanspruchnahme professioneller Hilfe
- Vergleich mit den Gläubigern
- Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, Festlegung des
angestrebten Exitszenarios
- Sinnvolles und aktives Handeln ist nur möglich, wenn man frühzeitig
Einfluss auf die zukünftige Entwicklung nimmt!
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6
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- Zerschlagung
- Übertragende Sanierung
- Insolvenzplanverfahren (mit und ohne Eigenverwaltung)
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7
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- Planung bereits vor Insolvenzantragsstellung
- Gründung eines neuen Rechtsträgers
- Übertragung wesentlicher Teile des Unternehmens
(Mobilien, Immobilien, Know-how, Arbeitnehmer etc.)
in die Auffanggesellschaft
- Veräußerung der Auffanggesellschaft
- Durchschnittliche Befriedigungsquote 10 – 15 Prozent
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8
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- Insolventes Unternehmen bleibt erhalten und wird saniert bzw.
entschuldet
- Aufstellen eines Insolvenzplans
- Selbst erstellter Insolvenzplan kann vom Insolvenzverwalter nicht
geändert werden
- Vom Insolvenzverwalter erstellter Insolvenzplan kann nur mit Zustimmung
der Gläubigerversammlung umgesetzt werden
- Eigenverwaltung kann beantragt werden
- Durchschnittliche Befriedigungsquote 20 – 60 Prozent
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9
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- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
- Rieger
- Insolvenzverwaltungen Tel. +49 69/40586280
Brüder-Grimm-Str.13 Fax +49 69/40586285
- E-Mail rieger@rieger-iv.de
60314 Frankfurt am Main
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