Notizen
Bildschirmpräsentation
Gliederung
1
Themenüberblick
  • Krisenanzeichen


  • Krisenpflichten


  • Steuerungsmöglichkeiten vor / in der Insolvenz


  • Sanierungs- / Exitszenarien
2
Krisenanzeichen
  • Früherkennungsmerkmale für eine eintretende Krise:
  • Abnahme der Liquidität
  • Häufung der Mahnungen
  • Zunahme der Außenstände
  • Verlängerung der Zahlungsläufe
  • Lieferung von Waren nur gegen Barzahlung
  • Unzufriedene Kunden
  • Rückgang der Beauftragungen
  • Rückführung von Kreditlinien
  • Kündigung von Krediten
3
Krisenpflichten
  • Insolvenzantragspflicht liegt beim Geschäftsführer
  • Ständige Überwachung einer möglichen Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit
  • Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung ist unverzüglich, längstenfalls jedoch innerhalb von 3 Wochen, Insolvenzantrag zu stellen
  • Ein Ausschöpfen der Maximalfrist von 3 Wochen ist nur bei ernsthaften und nachweislichen Sanierungsbemühungen möglich


    • Bei verspäteter Antragsstellung macht sich der Geschäftsführer strafbar und persönlich mit seinem Privatvermögen haftbar
4
Krisenpflichten
  • Überschuldung
  • Überschuldung ist gegeben, wenn das Vermögen der GmbH die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt
  • Festestellung anhand einer Überschuldungsbilanz


  • Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsunfähigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn fällige, einredefreie und ernstlich eingeforderte Verbindlichkeiten im Wesentlichen dauerhaft nicht beglichen werden können


5
Steuerungsmöglichkeiten
vor / in der Insolvenz
  • Status-quo-Begutachtung
  • Feststellung des Ist-Zustandes
  • Restrukturierungsmöglichkeiten
  • Inanspruchnahme professioneller Hilfe
  • Vergleich mit den Gläubigern
  • Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, Festlegung des angestrebten Exitszenarios


    • Sinnvolles und aktives Handeln ist nur möglich, wenn man frühzeitig Einfluss auf die zukünftige Entwicklung nimmt!

6
Sanierungs- / Exitszenarien
  • Zerschlagung


  • Übertragende Sanierung


  • Insolvenzplanverfahren (mit und ohne Eigenverwaltung)
7
Übertragende Sanierung
  • Planung bereits vor Insolvenzantragsstellung
  • Gründung eines neuen Rechtsträgers
  • Übertragung wesentlicher Teile des Unternehmens
    (Mobilien, Immobilien, Know-how, Arbeitnehmer etc.)
    in die Auffanggesellschaft
  • Veräußerung der Auffanggesellschaft


    • Durchschnittliche Befriedigungsquote 10 – 15 Prozent
8
Insolvenzplanverfahren
  • Insolventes Unternehmen bleibt erhalten und wird saniert bzw. entschuldet
  • Aufstellen eines Insolvenzplans
  • Selbst erstellter Insolvenzplan kann vom Insolvenzverwalter nicht geändert werden
  • Vom Insolvenzverwalter erstellter Insolvenzplan kann nur mit Zustimmung der Gläubigerversammlung umgesetzt werden
  • Eigenverwaltung kann beantragt werden


    • Durchschnittliche Befriedigungsquote 20 – 60 Prozent
9
"Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit"



  • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit




  • Rieger
  • Insolvenzverwaltungen Tel. +49 69/40586280
    Brüder-Grimm-Str.13 Fax +49 69/40586285
  • E-Mail rieger@rieger-iv.de
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