… ist so vielfältig, dass eine komplette Erläuterung den Rahmen sprengen würde.
Trotz alledem soll an dieser Stelle eine stichpunktartige Aufzählung erfolgen:
Beratung und -Analyse (wie kam es zur Straftat und was ist nun zwingend als nächstes zu unternehmen und wie verhalte ich mich im Weiteren am Geschicktesten?)
das Aufzeigen von direkten Wegen aus der Gefahr einer schwerwiegenden Verurteilung (auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Schadenkompensierung beim Opfer oder eines Täter-Opfer-Ausgleichs)
Aktive Vorbereitung auf bevorstehende Hauptverhandlungen (was ist besser? Schweigen oder sogar ein Geständnis ablegen?)
das Aufzeigen von unerkannten strafrechtlichen Risiken und deren zivilrechtlichen Konsequenzen (die versteckten und somit nicht erkannten Risiken sind oft die schlimmsten!)
das Aufzeigen strafrechtlicher Folgerisiken für die weitere Zukunft und deren Abmilderung
Außergerichtliche und gerichtliche Strafverteidigung
Vorbereitung und Umsetzung von Deals mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht (denn nur so baut man bösen Überraschungen wirklich vor!)
Verteidigung auch im Strafbefehlsverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten
Verteidigung von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern
Verteidigung von Steuerstraftätern und sonstigen wirtschaftskriminellen Tätern
Strafverteidiger - Strafsache - Strafrecht - Pflichtverteidiger - Steuerstrafrecht - Frankfurt - Strafverteidigung Der Strafverteidiger:
Irgendwann im Leben kommen vielleicht auch Sie mit dem Gesetz in Konflikt. Dies kann auch schon alleine im Straßenverkehr passieren,
u. schon könnten Sie
die Hilfe eines Strafverteidigers gebrauchen.
Unter Stress verhalten sich viele Menschen unbesonnen u. erhöhen damit das Risiko die
Situation zu verschlimmern.
Hier könnte ein Fachanwalt für Strafrecht,
ein Strafverteidiger
die Situation
schon im Anfang entschärfen, es muss nicht immer zwangsläufig zu einem Strafverfahren kommen.